Das Assessment-Center (AC) ist ein Eignungsfeststellungs-verfahren, das Arbeitsverhalten beobachtbar macht. Jeserich (1981) beschreibt das Assessmentcenter als ein „systematisches Verfahren zur qualifizierten Feststellung von Verhaltensleistungen beziehungsweise von Verhaltensdefiziten, das von mehreren BeobachterInnen gleichzeitig für mehrere TeilnehmerInnen in Bezug auf vorher definierte Anforderungen angewandt wird“.
Das hier beschriebene Auswahlverfahren ist also ein verhaltensorientiertes Vorgehen, das Prognosen darüber abgibt, wie sich die betreffenden MitarbeiterInnen bei der Konfrontation mit derartigen Anforderungen in der Realität verhalten werden.
Ein AC besteht dabei aus einer Reihe von Übungen und Tests, die – speziell auf die zukünftigen Anforderungen hin zugeschnitten – verschiedenartige Situationen der zu besetzenden Funktion simulieren.
Die TeilnehmerInnen durchlaufen Übungen und Tests (Einzel- und Gruppenübungen), die dann im Verlauf von zwei bis drei Tagen durchgeführt werden.
Speziell trainierte Personen beobachten dabei das TeilnehmerInnenverhalten und geben zu jeder Anforderungsdimension ein Eignungsurteil ab.
Zum Abschluß des Verfahrens werden dann in einer „BeobachterInnenkonferenz“ die Einzelurteile zu einer Prognose der gesamten Bewährungswahrscheinlichkeit zusammengefasst.